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Wie kommen Josephiner zum (neuen) Ingenieurtitel?

Seit fünf Jahren gibt es den „Ingenieur neu“. Seither wurden knapp 400 Ingenieurstitel nach dem neuen Qualifikationsverfahren verliehen. Seit Beginn der Corona vor zwei Jahren werden die Fachgespräche online über Zoom durchgeführt. An wen der Titel verliehen werden kann, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wo der Titel zu beantragen ist, wird hier beschrieben.

Vorweg: Im Landwirtschaftsministerium ist man bemüht, alle Anträge auf Verleihung der Standesbezeichnung innerhalb von sechs Monaten zu erledigen. Allerdings, so wird eingeräumt, könne es zu Verzögerungen bei den Fachgesprächen kommen, wenn für eine Fachrichtung vorübergehend nur sehr wenige Anträge einlangen.

An wen kann nun die Bezeichnung verliehen werden? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Und wo beantragen Absolventen der Höheren Bundes-Lehranstalten (HBLA) wie dem Francisco Josephinum in Wieselburg den Titel Ingenieur?

Die Checkliste

Nachfolgend eine Checkliste, welche Voraussetzungen Antragsteller für den Ing.-Titel erfüllen müssen:

  • HBLA Reife- und Diplomprüfung (oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer allgemeinen Reifeprüfung);
  • mindestens dreijährige fachbezogene betriebliche Praxis (oder bei vergleichbaren Ausbildungen mindestens sechs Jahre);
  • Die dreijährige oder sechsjährige Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen. In dieser Praxis sind Aufgaben zu erfüllen, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.

Das Qualifikationsverfahren

Wie läuft das Qualifikationsverfahren ab? Seit 2017 erfolgt die Zertifizierung im Rahmen eines Fachgesprächs mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich (Zertifizierungskommission), also je einem Experten aus der Fachpraxis und einer facheinschlägigen Lehrkraft einer HBLA, Fachhochschule oder Universität. Beim Fachgespräch werden die durch die Praxis erworbenen Kompetenzen erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch, um Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen des Antragstellers mit den Kriterien des Qualifikationsniveaus 6 des NQR abzugleichen.

Bestätigt das Gespräch, dass die Bewerberin oder der Bewerber über die notwendigen Kompetenzen verfügen, stellt das BMLRT ein Dekret aus, mit dem die Qualifikationsbezeichnung verliehen wird. Das Fachgespräch kann einmal wiederholt werden, sollten die Voraussetzungen (noch) nicht ausreichend sein,

Erfolgreiche Qualifizierung

Werden folgende inhaltliche Voraussetzungen erfüllt, kann die Ingenieurqualifikation verliehen werden:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
  • Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
  • Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten

Antrag und Kosten

Dem Antrag beim Landwirtschaftsministerium (BMLRT) sind beizulegen:

  • Reife- und Diplomprüfungszeugnis bzw. Zeugnis des vergleichbaren Abschlusses;
  • Bestätigung des Arbeitgebers beziehungsweise bei Selbständigkeit eine Bestätigung der SVA über die betriebliche Praxis;
  • Eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitsbereiche, Projekte, die dabei gestellten Anforderungen, Vorgehensweisen und Methoden, sowie die Entscheidungsbefugnisse und Verantwortung des Antragstellers.

Nach formaler Überprüfung der übermittelten Unterlagen samt positiver Beurteilung folgt die Einladung zum Fachgespräch. Dieses wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik organisiert. Die Kosten dafür betragen etwa 370 Euro. Die Fachgespräche können in Wien beziehungsweise in den Bundesländern, also auch direkt am FJ in Wieselburg, stattfinden.

KONTAKT: BMLRT, Referat Präs. 1a; Stubenring 1, 1010 Wien.

Ansprechpartnerinnen sind Mag. Margarete Hofer, 01/71100-DW 606389; Petra Meier, DW 606914 oder Gertraud Tumberger, DW 606718

Ingenieurqualifikation im Europäischen Rahmen

Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die frühere Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf.

Dank dem vor fünf Jahren novellierten Gesetz können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen. Die bisherigen Titel-Träger haben die Standesbezeichnung Ing.in beziehungsweise Ing. weiterhin behalten.

Warum war überhaupt eine neue Qualifikation notwendig? Die Ausbildung an HBLAs und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis (als Voraussetzung für die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung stellen eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen oder Ingenieure bis vor fünf Jahren häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch Bewerbungen am Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.

Die EU hat mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR schließlich 2016 als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) umgesetzt.

Die nach EQR-Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die ingenieurmäßige Kompetenz der Titel-Träger im internationalen Umfeld besser positioniert. Nach erfolgreicher Qualifikation ist man berechtigt, die Bezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ bzw. die Kurzformen „Ing.in“ oder „Ing.“ vor seinen Namen zu stellen.

www.info.bmlrt.gv.at/im-fokus/bildung/schulen/land-forstwirtschaftliches-schulwesen/ingenieurtitel.html

Der Verleihung des Ingenieurtitels geht ein Fachgespräch voraus, in dem die Qualifikation festgestellt wird. (Foto: VPZ)