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FJ-Absolventen müssen für den Ingenieurtitel verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hier eine kurze Zusammenfassung.
Für die Verleihung des Titels Ingenieur müssen die Absolventinnen und Absolventen einer Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt (HBLA) folgende Nachweise erbringen:
- HBLA Reife- und Diplomprüfung (oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer allgemeinen Reifeprüfung);
- eine mindestens dreijährige fachbezogene betriebliche Praxis (oder bei vergleichbarer Ausbildung sechs Jahre);
- Diese Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Auch mit dieser sind Aufgaben zu erfüllen, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.
Das Qualifikationsverfahren
Seit 2017 erfolgt die Zertifizierung bei einem Fachgespräch mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich. Diese „Zertifizierungskommission“ besteht aus je einem Experten aus der Fachpraxis und einer facheinschlägigen Lehrkraft einer HBLA, Fachhochschule oder Universität. Bei dem Fachgespräch werden die durch die Praxis erworbenen Kompetenzen erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch.
Bestätigt das Gespräch, dass die Bewerberin oder der Bewerber über die notwendigen Kompetenzen verfügen, stellt das Landwirtschaftsministerium (BML) ein Dekret aus, mit dem die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ verliehen wird. Sollten die Voraussetzungen (noch) nicht ausreichen, kann das Fachgespräch einmal wiederholt werden.
Antrag und Kosten
Dem Antrag – einzubringen beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Referat Präsidium 1a; Stubenring 1, 1010 Wien – sind beizulegen:
- das Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder das Zeugnis des vergleichbaren Abschlusses;
- die Bestätigung des Arbeitgebers, bei Selbständigkeit eine Bestätigung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), über die betriebliche Praxis;
- eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitsbereiche, Projekte, dabei gestellte Anforderungen und Vorgehensweisen sowie die Entscheidungsbefugnisse des Antragstellers.
Nach formaler Prüfung der übermittelten Unterlagen samt positiver Beurteilung folgt die Einladung zum Fachgespräch, organisiert von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Die Kosten dafür betragen etwa 370 Euro. Die Fachgespräche können in Wien oder etwa auch am FJ in Wieselburg-Land stattfinden.
Kontakt:
Mag. Margarete Hofer, Tel. 01/71100-606389; Petra Meier, DW- 606914; Gertraud Tumberger, DW-606718.
Alle Infos unter
info.bml.gv.at/im-fokus/bildung/schulen/land-forstwirtschaftliches- schulwesen/ingenieurtitel.html
Dort gibt es auch einen Link zum Antragsformular (Zugriff allerdings nur mit ID-Austria möglich)
www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=526612168b804c21 9f26f73037d16fb0&pn=B4245f85d81904d729f0d3136e8e67fc3
Ingenieurqualifikation im Europäischen Rahmen
Das Ingenieurgesetz 2017 wertet die frühere Standesbezeichnung „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation auf
Dank dem vor acht Jahren novellierten Gesetz können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen.
Die bisherigen Titel-Träger haben die Standesbezeichnung Ing.in bzw. Ing. weiterhin behalten.
Warum war überhaupt eine neue Qualifikation notwendig? Die Ausbildung an einer HBLA und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis (als Voraussetzung für die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung) stellen eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen oder Ingenieure vor der Novellierung des Gesetzes häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch bei Bewerbungen auf dem Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.
Die EU hat mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR schließlich 2016 als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) umgesetzt.
Die nach EQR-Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die ingenieurmäßige Kompetenz der Titelträger im internationalen Umfeld besser positioniert.