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Nach drei Jahren Praxis den Ingenieurtitel beantragen

Josephinerinnen und Josephiner können nach einer dreijährigen facheinschlägigen Praxis den Antrag zur Führung des Ingenieurtitels stellen.

Für viele ist es der „krönende Abschluss“ ihrer Zeit am Francisco Josephinum: Absolventinnen und Absolventen des FJ ist es möglich, nach einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Praxis die Führung des Ingenieurtitels zu beantragen. In dieser Praxis müssen die Aufgaben erfüllt werden, die typischerweise von Josephinerinnen und Josephinern - also den jeweiligen Fachrichtungen der Schule entsprechend - ausgeführt werden.

2017 wurde durch Änderungen am Ingenieursgesetz die Standesbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ zu einer neuen Qualifikation aufgewertet. Damit können HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Befähigung in Zukunft adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen.

Neu ist die Zertifizierung im Rahmen eines Fachgesprächs, das mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich geführt wird. Im Zuge dessen werden die erworbenen Kompetenzen durch die Praxis erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch.

Ingenieurinnen und Ingenieure, die bereits vor den genannten Änderungen des Ingenieurgesetzes ihren Titel erhalten haben, behalten ihre Standesbezeichnung weiterhin.

Alle Informationen zur Beantragung des Ingenieurtitels erhalten Sie auf der Website der zuständigen Behörde (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus): https://www.bmlrt.gv.at/land/land-bbf/bildung-agrar-schulen/ingenieurtitel.html

STEFANIE MAYER